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In den nächsten Wochen werden die neuen Grundsteuerbescheide an die Grundstückseigentümer verschickt.
Dieser Bescheid ersetzt die bisherige Grundsteuerfestsetzung, so dass die Zahlung der bisher festgesetzten Beträge entfällt.
Bitte beachten Sie, dass nicht für alle Eigentümer bzw. nicht für alle Grundstücke zeitgleich ein Bescheid erstellt wird, da bei einem Teil der Messbescheide noch Klärungsbedarf mit dem zuständigen Finanzamt besteht.
Die Bescheide beruhen alle auf den neu berechneten Messbeträgen, welche Sie als Eigentümer bereits vom Finanzamt erhalten haben.
Wir weisen darauf hin, dass bei Einlegung eines Widerspruchs gegen den Grundsteuerbescheid der Marktgemeinde die Zahlungsverpflichtung weiterhin besteht. Zudem hat die Marktgemeinde die neuen Messbeträge vom Finanzamt erhalten, was einen Widerspruch gegen den von der Marktgemeinde ausgestellten Steuerbescheid unnötig macht.
Rückfragen zur Neubewertung oder Messbeträgen richten Sie bitte an das zuständige Finanzamt.
Auch wenn Sie mit den Messbeträgen nicht einverstanden sein sollten, ist ein Antrag auf Neuberechnung unter Angabe der entsprechenden Begründung an das Finanzamt zu stellen. Bitte geben Sie dort das betreffende Aktenzeichen an.
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