An den Fälligkeitstermin der Hundesteuer am 15.03.2025 wird erinnert. Bitte lassen Sie die Steuern, Gebühren und Beiträge abbuchen, damit Ihnen keine Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen. Zudem verursacht ein Zahlungsverzug vermeidbare Verwaltungsarbeit.